Hebammen-Begleitung
Schwangerschaft
• Geburt • Wochenbett

>> Ihr Anspruch         


 

           Infos zum Anspruch und Leistungsumfang


  Hebammenbegleitung kann von jeder Frau von Anfang an in Anspruch genommen werden. Sie beginnt schon früh mit der Feststellung der Schwangerschaft durch einen Schwangerschaftstest.

Danach begleitet Sie die Hebamme während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit durch alle Umstellungsvorgänge, die auf Sie als Schwangere und junge Mutter zukommen.

Auch wenn Sie in einem Krankenhaus Ihrer Wahl mit stationärem Aufenthalt entbinden, begleiten wir sie vorab und danach gerne.
In unserer Hebammensprechstunde können wir Sie über alle Einzelheiten informieren.

Unser Leitspruch lautet: Betreuung rundum!

Die gesamten Kosten der Hebammenbetreuung übernimmt die Krankenkasse. Wir erheben keine Praxisgebühr. Privat Versicherte informieren sich am besten vorab über die Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse. Im Allgemeinen gibt es aber auch da keine Probleme.
 


Stand: 03.11.2010

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